Das kommende Jahr wird wieder spannend. Viele Neuerungen warten auf Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Ein erster Überblick.
Fahrzeug und Führerschein

Neue E‑Autoprämie geplant
2026 könnte eine neue Förderung für den Kauf von E‑Autos kommen. Der Umfang ist (Stand Redaktionsschluss 21.10.2025) noch nicht bekannt. Es kursieren mehrere Vorschläge. Etwa, dass sich die Prämie vorrangig an Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro richten und bis zu 4.000 Euro für neue Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von unter 45.000 Euro umfassen sollte. Zudem wird über ein Social Leasing für einkommensschwächere Haushalte, vermutlich für 2027, diskutiert. Wir halten Sie zu weiteren Entwicklungen im Online-Ratgeber auf dem Laufenden!
Neue HU-Plakette wird braun
Alle Fahrzeuge mit einer blauen Plakette müssen 2026 zur Hauptuntersuchung (HU). Bei bestandener HU bekommen Sie eine braune Plakette. Die gilt dann bis zum entsprechenden Monat im Jahr 2028. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht immer für das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung. Untenstehender Grafik können Sie entnehmen, wie Sie die Plakette richtig ablesen.

Führerscheinumtausch
Bis zum 19. Januar müssen die alten rosafarbenen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind, gegen den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden – wer vor 1953 geboren ist, kann sich noch bis 19. Januar 2033 Zeit lassen. Die bisherigen Klassen bleiben weitgehend bestehen, aber statt Zahlen, wie beim alten Führerschein, werden den Führerscheinklassen nun Buchstaben zugeordnet. Zum Beispiel: Früher stand Klasse 3 in Deutschland für Pkw, jetzt ist es europaweit der Buchstabe B. Die Beantragung bzw. der Umtausch erfolgt in der zuständigen Führerscheinstelle. Es ist ratsam, dies frühzeitig in die Wege zu leiten, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Mehr zum Führerscheinumtausch und Führerscheinumtauschrechner auf: www.ace.de/fuehrerschein
Die Abgasnorm Euro 7 kommt
Ab dem 29.11.2026 gilt die neue Abgasnorm Euro 7 für neu typgeprüfte Fahrzeuge. Für grundsätzlich alle Neuzulassungen gilt dies dann ein Jahr später. Erstmals wird neben den Abgasemissionen auch der Reifen- und Bremsabrieb erfasst, Euro 7 gilt daher auch für Elektroautos. Ziel ist es, die Gesamtbelastung der Umwelt durch den Verkehr noch stärker zu reduzieren. Vermutlich Ende 2026 könnten die ersten Fahrzeuge mit Euro 7 auf den Markt kommen.
Versicherung und Steuer

Höhere Benzinpreise
Der CO2-Preis pro Tonne steigt auch 2026 weiter, die Preise liegen zwischen 55 und 65 Euro. Grundlage dafür ist das deutsche nationale Emissionshandelssystem (nEHS). Es gilt für Brennstoffe wie Benzin, Gas und Heizöl. Die Händler – etwa Tankstellenketten – geben die steigenden Kosten an ihre Kunden weiter. Zusätzlich zu dieser nationalen CO2-Bepreisung werden ab 2026 auch die Kosten durch den EU-Grenzausgleich (CBAM) für importierte Güter mit hohem CO2-Fußabdruck fällig. Insgesamt sind dadurch Mehrkosten von etwa 1,5 bis 3 Cent pro Liter Diesel oder Benzin zu erwarten.
Pendlerpauschale
Vermutlich ab Januar wird sie dauerhaft auf 38 Cent erhöht. Das gilt schon ab dem ersten Kilometer. Bisher erhielten Pendlerinnen und Pendler 30 Cent je Kilometer bei einer Wegstrecke von bis zu 20 Kilometern angerechnet, 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Die neue Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig. Das heißt, dass auch Menschen, die per Rad, zu Fuß oder mit den Öffentlichen pendeln, in ihrer Steuererklärung für 2026 pro einfache Strecke des Arbeitswegs 38 Cent pro Kilometer absetzen können.
Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos
Die Bundesregierung befreit reine Elektroautos bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer, um den Umstieg auf Elektromobilität weiter zu fördern. Bisher gilt die Steuerfreiheit für Fahrzeuge, die bis Ende 2025 zugelassen werden, für eine Dauer von bis zu zehn Jahren. Künftig soll die Regelung so angepasst werden, dass Elektroautos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, ebenfalls befreit bleiben – maximal jedoch bis Ende 2035. Durch diese Maßnahme rechnet der Bund mit erheblichen Steuermindereinnahmen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.
ÖPNV und Schiene

Deutschlandticket wird teurer
Das Abonnement für den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland kostet ab dem 1. Januar pro Monat nun 63 Euro statt 58 Euro. Es ermöglicht deutschlandweit die Nutzung von Bussen, Bahnen, U‑Bahnen und Regionalzügen in der 2. Klasse. Eine Mitnahme von Personen, Hunden oder Fahrrädern ist nicht möglich, da es personengebunden ist. Nicht gültig ist es in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn wie dem ICE, IC oder EC sowie in Zügen von alternativen Anbietern wie FlixTrain. Das Ticket lässt sich bei der Deutschen Bahn und den meisten Verkehrsunternehmen und ‑verbünden online oder über deren Apps erwerben.
Vollsperrung: Bahnstrecke Hamburg – Berlin
Bis 30. April 2026 ist die Bahnstrecke wegen Sanierungsarbeiten gesperrt. Die Bahn leitet deshalb Züge um und hat einen Ersatzverkehr eingerichtet. Es ist dadurch mit längeren Fahrzeiten zu rechnen. Auf den Seiten des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) sowie auf der von der Deutschen Bahn eingerichteten Extraseite hamburg-berlin.deutschebahn.com wird über den Stand der Bauarbeiten und die alternativen Reisemöglichkeiten informiert.
Ausland und Reise

Österreich: Luegbrücke bleibt einspurig
Auch dieses Jahr bleibt die Dauerbaustelle auf dem österreichischen Abschnitt der Brennerautobahn (A13) auf der Luegbrücke bestehen. Die Luegbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen meist nur jeweils einspurig befahrbar. Um die Staugefahr zu reduzieren, wird es dennoch an etwa 170 Tagen eine zweispurige Verkehrsführung geben. Mindestens in den Hauptreisezeiten Ostern, Pfingsten und Sommer. Lkw über 3,5 t dürfen dabei nur die innere Spur nutzen, Pkw und Fahrzeuge unter 3,5 t Gesamtgewicht nur die äußere Spur. Da die umliegenden Gemeinden nur eine reduzierte Verkehrsbelastung abbekommen sollen, wird die Brennerstraße durch Ampeln reguliert. Ausweichrouten sollten daher großzügig geplant werden.
Tempolimit in Griechenland
Ab Januar gilt in Griechenland in Wohngebieten ein Tempolimit von 30 km/h, bisher sind es 50 km/h, sofern keine andere Beschilderung vorhanden ist. Neue, verschärfte Strafen für Temposünder gelten bereits seit dem 13. September 2025, teils auch mit neuen Regelungen. Die Bußgelder für Tempoverstöße ab 20 km/h starten bei 100 Euro. Wer mehr als 30 km/h zu schnell fährt, zahlt zwischen 350 Euro und 700 Euro und riskiert einen 60-tägigen Führerscheinentzug. Bei extremen Überschreitungen bis zu 200 km/h drohen Strafen von bis zu 8.000 Euro und ein vierjähriger Entzug der Fahrerlaubnis.
Wir informieren Sie fortlaufend über alle wichtigen Neuerungen und Entwicklungen auf unserer Website: www.ace.de/neues-im-verkehr