Mobi­litätDas ändert sich 2026

Das kommende Jahr wird wieder span­nend. Viele Neue­rungen warten auf Verkehrs­teil­neh­me­rinnen und Verkehrs­teil­nehmer. Ein erster Über­blick.

Fahr­zeug und Führer­schein

Foto: K. Tschovikov/ACE Auto Club Europa

Neue E‑Autoprämie geplant

2026 könnte eine neue Förde­rung für den Kauf von E‑Autos kommen. Der Umfang ist (Stand Redak­ti­ons­schluss 21.10.2025) noch nicht bekannt. Es kursieren mehrere Vorschläge. Etwa, dass sich die Prämie vorrangig an Haus­halte mit einem Jahres­ein­kommen von bis zu 45.000 Euro richten und bis zu 4.000 Euro für neue Elek­tro­autos mit einem Netto­lis­ten­preis von unter 45.000 Euro umfassen sollte. Zudem wird über ein Social Leasing für einkom­mens­schwä­chere Haus­halte, vermut­lich für 2027, disku­tiert. Wir halten Sie zu weiteren Entwick­lungen im Online-Ratgeber auf dem Laufenden!

Neue HU-Plakette wird braun

Alle Fahr­zeuge mit einer blauen Plakette müssen 2026 zur Haupt­un­ter­su­chung (HU). Bei bestan­dener HU bekommen Sie eine braune Plakette. Die gilt dann bis zum entspre­chenden Monat im Jahr 2028. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht immer für das Jahr der nächsten Haupt­un­ter­su­chung. Unten­ste­hender Grafik können Sie entnehmen, wie Sie die Plakette richtig ablesen.

Führ­er­scheinum­tausch

Bis zum 19. Januar müssen die alten rosa­far­benen Führer­scheine, die zwischen 1999 und 2001 ausge­stellt worden sind, gegen den EU-Karten­füh­rer­schein umge­tauscht werden – wer vor 1953 geboren ist, kann sich noch bis 19. Januar 2033 Zeit lassen. Die bishe­rigen Klassen bleiben weit­ge­hend bestehen, aber statt Zahlen, wie beim alten Führer­schein, werden den Führer­schein­klassen nun Buch­staben zuge­ordnet. Zum Beispiel: Früher stand Klasse 3 in Deutsch­land für Pkw, jetzt ist es euro­pa­weit der Buch­stabe B. Die Bean­tra­gung bzw. der Umtausch erfolgt in der zustän­digen Führer­schein­stelle. Es ist ratsam, dies früh­zeitig in die Wege zu leiten, um lange Warte­zeiten zu vermeiden.

Foto: imago images/Eibner

Mehr zum Führ­er­scheinum­tausch und Führ­er­scheinum­tausch­rechner auf: www.ace.de/fuehrerschein

Die Abgas­norm Euro 7 kommt

Ab dem 29.11.2026 gilt die neue Abgas­norm Euro 7 für neu typge­prüfte Fahr­zeuge. Für grund­sätz­lich alle Neuzu­las­sungen gilt dies dann ein Jahr später. Erst­mals wird neben den Abgas­emis­sionen auch der Reifen- und Brems­ab­rieb erfasst, Euro 7 gilt daher auch für Elek­tro­autos. Ziel ist es, die Gesamt­be­las­tung der Umwelt durch den Verkehr noch stärker zu redu­zieren. Vermut­lich Ende 2026 könnten die ersten Fahr­zeuge mit Euro 7 auf den Markt kommen.


Versi­che­rung und Steuer

Foto: K. Tschovikov/ACE Auto Club Europa

Höhere Benzin­preise

Der CO2-Preis pro Tonne steigt auch 2026 weiter, die Preise liegen zwischen 55 und 65 Euro. Grund­lage dafür ist das deut­sche natio­nale Emis­si­ons­han­dels­system (nEHS). Es gilt für Brenn­stoffe wie Benzin, Gas und Heizöl. Die Händler – etwa Tank­stel­len­ketten – geben die stei­genden Kosten an ihre Kunden weiter. Zusätz­lich zu dieser natio­nalen CO2-Beprei­sung werden ab 2026 auch die Kosten durch den EU-Grenz­aus­gleich (CBAM) für impor­tierte Güter mit hohem CO2-Fußab­druck fällig. Insge­samt sind dadurch Mehr­kosten von etwa 1,5 bis 3 Cent pro Liter Diesel oder Benzin zu erwarten.

Pend­ler­pau­schale

Vermut­lich ab Januar wird sie dauer­haft auf 38 Cent erhöht. Das gilt schon ab dem ersten Kilo­meter. Bisher erhielten Pend­le­rinnen und Pendler 30 Cent je Kilo­meter bei einer Wegstrecke von bis zu 20 Kilo­me­tern ange­rechnet, 38 Cent erst ab dem 21. Kilo­meter. Die neue Pauschale gilt verkehrs­mit­tel­un­ab­hängig. Das heißt, dass auch Menschen, die per Rad, zu Fuß oder mit den Öffent­li­chen pendeln, in ihrer Steu­er­erklä­rung für 2026 pro einfache Strecke des Arbeits­wegs 38 Cent pro Kilo­meter absetzen können.

Verlän­ge­rung der Kfz-Steu­er­be­freiung für Elek­tro­autos

Die Bundes­re­gie­rung befreit reine Elek­tro­autos bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer, um den Umstieg auf Elek­tro­mo­bi­lität weiter zu fördern. Bisher gilt die Steu­er­frei­heit für Fahr­zeuge, die bis Ende 2025 zuge­lassen werden, für eine Dauer von bis zu zehn Jahren. Künftig soll die Rege­lung so ange­passt werden, dass Elek­tro­autos, die bis Ende 2030 erst­mals zuge­lassen werden, eben­falls befreit bleiben – maximal jedoch bis Ende 2035. Durch diese Maßnahme rechnet der Bund mit erheb­li­chen Steu­er­min­der­ein­nahmen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.


ÖPNV und Schiene

Foto: Dirk Kittelberger/VVS

Deutsch­land­ti­cket wird teurer

Das Abon­ne­ment für den öffent­li­chen Nahver­kehr in Deutsch­land kostet ab dem 1. Januar pro Monat nun 63 Euro statt 58 Euro. Es ermög­licht deutsch­land­weit die Nutzung von Bussen, Bahnen, U‑Bahnen und Regio­nal­zügen in der 2. Klasse. Eine Mitnahme von Personen, Hunden oder Fahr­rä­dern ist nicht möglich, da es perso­nen­ge­bunden ist. Nicht gültig ist es in Fern­ver­kehrs­zügen der Deut­schen Bahn wie dem ICE, IC oder EC sowie in Zügen von alter­na­tiven Anbie­tern wie Flix­Train. Das Ticket lässt sich bei der Deut­schen Bahn und den meisten Verkehrs­un­ter­nehmen und ‑verbünden online oder über deren Apps erwerben.

Voll­sper­rung: Bahn­strecke Hamburg – Berlin

Bis 30. April 2026 ist die Bahn­strecke wegen Sanie­rungs­ar­beiten gesperrt. Die Bahn leitet deshalb Züge um und hat einen Ersatz­ver­kehr einge­richtet. Es ist dadurch mit längeren Fahr­zeiten zu rechnen. Auf den Seiten des Verkehrs­ver­bunds Berlin-Bran­den­burg (VBB) sowie auf der von der Deut­schen Bahn einge­rich­teten Extra­seite hamburg-berlin.deutschebahn.com wird über den Stand der Bauar­beiten und die alter­na­tiven Reise­mög­lich­keiten infor­miert.


Ausland und Reise

Foto: IMAGO/Eibner Europa

Öster­reich: Lueg­brücke bleibt einspurig

Auch dieses Jahr bleibt die Dauer­bau­stelle auf dem öster­rei­chi­schen Abschnitt der Bren­ner­au­to­bahn (A13) auf der Lueg­brücke bestehen. Die Lueg­brücke ist in beiden Fahrt­rich­tungen meist nur jeweils einspurig befahrbar. Um die Stau­ge­fahr zu redu­zieren, wird es dennoch an etwa 170 Tagen eine zwei­spu­rige Verkehrs­füh­rung geben. Mindes­tens in den Haupt­rei­se­zeiten Ostern, Pfingsten und Sommer. Lkw über 3,5 t dürfen dabei nur die innere Spur nutzen, Pkw und Fahr­zeuge unter 3,5 t Gesamt­ge­wicht nur die äußere Spur. Da die umlie­genden Gemeinden nur eine redu­zierte Verkehrs­be­las­tung abbe­kommen sollen, wird die Bren­ner­straße durch Ampeln regu­liert. Ausweich­routen sollten daher groß­zügig geplant werden.

Tempo­limit in Grie­chen­land

Ab Januar gilt in Grie­chen­land in Wohn­ge­bieten ein Tempo­limit von 30 km/h, bisher sind es 50 km/h, sofern keine andere Beschil­de­rung vorhanden ist. Neue, verschärfte Strafen für Tempo­sünder gelten bereits seit dem 13. September 2025, teils auch mit neuen Rege­lungen. Die Bußgelder für Tempo­ver­stöße ab 20 km/h starten bei 100 Euro. Wer mehr als 30 km/h zu schnell fährt, zahlt zwischen 350 Euro und 700 Euro und riskiert einen 60-tägigen Führer­schein­entzug. Bei extremen Über­schrei­tungen bis zu 200 km/h drohen Strafen von bis zu 8.000 Euro und ein vier­jäh­riger Entzug der Fahr­erlaubnis.

Wir infor­mieren Sie fort­lau­fend über alle wich­tigen Neue­rungen und Entwick­lungen auf unserer Website: www.ace.de/neues-im-verkehr


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