Neues, das bewegt: Wechselzeit für Autoversicherungen, Pläne für günstigere Führerscheine und Kritik an Blockiergebühren beim nächtlichen Laden.
Führerschein soll günstiger werden
Der Wunsch nach Mobilität ist groß — doch hohe Führerscheinkosten sprengen bei vielen das Budget. Der Bund plant nun Änderungen.

Etwa 3.400 Euro müssen durchschnittlich für einen Auto-Führerschein, Klasse B, investiert werden. Eine große finanzielle Belastung. Vor allem junge Menschen auf dem Land trifft es besonders hart, denn sie sind meist auf das Auto angewiesen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betont: „Mobilität darf kein Privileg sein.“ Nun ist eine Reform geplant: Lernen soll zeitgemäßer werden, der Führerscheinerwerb günstiger. Zusammen mit den Ländern und der Branche ist beabsichtigt, die Eckpunkte der Reform weiterzuentwickeln. Ziel: Die rechtlichen Änderungen bis Mitte 2026 umzusetzen. Zur Diskussion stehen unter anderem:
Theorie:
- Ein Drittel weniger Prüfungsfragen, Fokus dann auf Verkehrssicherheit
- Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll wegfallen, Lernen soll auch per App möglich sein
Praxis:
- Die praktische Prüfung soll auf 25 Minuten verkürzt werden
- Weniger Sonderfahrten auf der Autobahn, Landstraße und nachts
- Mehr Einsatz von Fahrsimulatoren, etwa zum Üben von Schaltwagen
Weiteres:
- Transparenz über Kosten und Durchfallquoten von Fahrschulen
Der ACE Auto Club Europa begrüßt, dass der Bundesverkehrsminister die Reformierung der Fahrausbildung konsequent vorantreibt und konkrete Änderungen zur Kostensenkung vorschlägt. Bei allem Reformwillen, die Kosten für den Führerschein nicht weiter in die Höhe zu treiben, darf aus Sicht des ACE die Verkehrssicherheit nicht auf der Strecke bleiben.
Sparen durch Versicherungswechsel
Die Kfz-Versicherungsbeiträge steigen 2026. Autofahrerinnen und Autofahrer können aber oft sparen, auch durch das Sonderkündigungsrecht.

Selbstbeteiligung steigt: Waren bisher bei der Vollkasko (VK) 300 Euro und bei der Teilkasko (TK) 150 Euro üblich, geht die VK nun auf 500 oder sogar 1.000 Euro hoch und die TK oft auf 300 Euro. Vorsicht: Wer die alte Selbstbeteiligung wählt, zahlt viel mehr für die Versicherung.
Sparpotenzial: Größter Sparhebel ist der Wechsel zu einem anderen Versicherer. Hier gibt es ein deutliches Preisgefälle. Ein Telematik-Tarif kann helfen: Wer ordentlich fährt und seinen Fahrstil elektronisch kontrollieren lässt, fährt günstiger.
E‑Autos: Nach Einschätzung der E+S Rückversicherung sind die Typklassen in Relation zum Unfallgeschehen zu hoch. Ein Vergleich der Risikoeinstufung ist daher wichtig. Beim Schutz gibt es kaum noch Unterschiede. Vor allem der Akku ist oft gegen fast alle Schäden abgesichert – auch durch Bedienungsfehler beim Laden. Hochwertige Tarife leisten zudem den Neuwert bei Akku-Schaden.
Sonderkündigungsrecht: Gilt, wenn die Rechnung höher ausfällt. Eine bessere Einstufung in den Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei unberücksichtigt. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Rechnungseingang möglich. „Es kommt nicht auf den Gesamtbetrag an. Die Kundin oder der Kunde haben ein Wahlrecht. Schon wenn eine Sparte, etwa die Haftpflicht, minimal steigt, kann der gesamte Vertrag gekündigt werden, auch wenn gleichzeitig die Vollkasko deutlich billiger wird“, erläutert Ulrich Loske, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg.
Reguläre Kündigung: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Hauptfälligkeit des Betrags. Wenn das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, bleibt der 30. November als Stichtag. Allerdings gilt das nicht mehr für alle Verträge.
Weitere Tipps zur Autoversicherung auf: ace.de/tipps-zu-versicherungen
Blockiergebühren über Nacht
Sie sind das Ärgernis der E‑Autofahrenden: die Blockiergebühren beim Laden. Besonders nachts treffen sie auf Unverständnis — auch auf Bundesebene.

Das Bundesverkehrsministerium hat vor Kurzem den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 vorgestellt. Ein für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtiger Punkt darin: Die Bundesregierung bewertet die von Stromanbietern erhobenen Blockiergebühren bei längerem Laden an öffentlich zugänglichen Normalladepunkten – insbesondere über Nacht – als kritisch und unverhältnismäßig.
Vor allem zwischen 22 und 8 Uhr oder während eines laufenden Ladevorgangs sollten demnach keine Blockiergebühren anfallen. Die Bundesregierung setzt sich deshalb bei der EU-Kommission, die für die Einhaltung der EU-Vorgaben bei der Umsetzung der Ladeinfrastruktur zuständig ist, für eine entsprechende Regelung ein. Normalladepunkte sind Ladesäulen mit einer maximalen Ladeleistung von 22 kW.