Mobi­litätMobi­li­täts­up­date

Neues, das bewegt: Wech­sel­zeit für Auto­ver­si­che­rungen, Pläne für güns­ti­gere Führer­scheine und Kritik an Blockier­ge­bühren beim nächt­li­chen Laden. 

Führer­schein soll güns­tiger werden

Der Wunsch nach Mobi­lität ist groß — doch hohe Führer­schein­kosten sprengen bei vielen das Budget. Der Bund plant nun Ände­rungen. 

Foto: IMAGO/Funke Foto Services

Etwa 3.400 Euro müssen durch­schnitt­lich für einen Auto-Führer­schein, Klasse B, inves­tiert werden. Eine große finan­zi­elle Belas­tung. Vor allem junge Menschen auf dem Land trifft es beson­ders hart, denn sie sind meist auf das Auto ange­wiesen. Bundes­ver­kehrs­mi­nister Patrick Schnieder betont: „Mobi­lität darf kein Privileg sein.“ Nun ist eine Reform geplant: Lernen soll zeit­ge­mäßer werden, der Führer­schein­er­werb güns­tiger. Zusammen mit den Ländern und der Branche ist beab­sich­tigt, die Eckpunkte der Reform weiter­zu­ent­wi­ckeln. Ziel: Die recht­li­chen Ände­rungen bis Mitte 2026 umzu­setzen. Zur Diskus­sion stehen unter anderem:

Theorie:

  • Ein Drittel weniger Prüfungs­fragen, Fokus dann auf Verkehrs­si­cher­heit
  • Die Pflicht zum Präsenz­un­ter­richt soll wegfallen, Lernen soll auch per App möglich sein

Praxis:

  • Die prak­ti­sche Prüfung soll auf 25 Minuten verkürzt werden
  • Weniger Sonder­fahrten auf der Auto­bahn, Land­straße und nachts
  • Mehr Einsatz von Fahr­si­mu­la­toren, etwa zum Üben von Schalt­wagen

Weiteres:

  • Trans­pa­renz über Kosten und Durch­fall­quoten von Fahr­schulen

Der ACE Auto Club Europa begrüßt, dass der Bundes­ver­kehrs­mi­nister die Refor­mie­rung der Fahr­aus­bil­dung konse­quent voran­treibt und konkrete Ände­rungen zur Kosten­sen­kung vorschlägt. Bei allem Reform­willen, die Kosten für den Führer­schein nicht weiter in die Höhe zu treiben, darf aus Sicht des ACE die Verkehrs­si­cher­heit nicht auf der Strecke bleiben.


Sparen durch Versi­che­rungs­wechsel

Die Kfz-Versi­che­rungs­bei­träge steigen 2026. Auto­fah­re­rinnen und Auto­fahrer können aber oft sparen, auch durch das Sonder­kün­di­gungs­recht.

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Selbst­be­tei­li­gung steigt: Waren bisher bei der Voll­kasko (VK) 300 Euro und bei der Teil­kasko (TK) 150 Euro üblich, geht die VK nun auf 500 oder sogar 1.000 Euro hoch und die TK oft auf 300 Euro. Vorsicht: Wer die alte Selbst­be­tei­li­gung wählt, zahlt viel mehr für die Versi­che­rung.

Spar­po­ten­zial: Größter Spar­hebel ist der Wechsel zu einem anderen Versi­cherer. Hier gibt es ein deut­li­ches Preis­ge­fälle. Ein Tele­matik-Tarif kann helfen: Wer ordent­lich fährt und seinen Fahr­stil elek­tro­nisch kontrol­lieren lässt, fährt güns­tiger.

E‑Autos: Nach Einschät­zung der E+S Rück­ver­si­che­rung sind die Typklassen in Rela­tion zum Unfall­ge­schehen zu hoch. Ein Vergleich der Risi­ko­ein­stu­fung ist daher wichtig. Beim Schutz gibt es kaum noch Unter­schiede. Vor allem der Akku ist oft gegen fast alle Schäden abge­si­chert – auch durch Bedie­nungs­fehler beim Laden. Hoch­wer­tige Tarife leisten zudem den Neuwert bei Akku-Schaden.

Sonder­kün­di­gungs­recht: Gilt, wenn die Rech­nung höher ausfällt. Eine bessere Einstu­fung in den Scha­den­frei­heits­ra­batt bleibt dabei unbe­rück­sich­tigt. Die Kündi­gung ist inner­halb eines Monats nach Rech­nungs­ein­gang möglich. „Es kommt nicht auf den Gesamt­be­trag an. Die Kundin oder der Kunde haben ein Wahl­recht. Schon wenn eine Sparte, etwa die Haft­pflicht, minimal steigt, kann der gesamte Vertrag gekün­digt werden, auch wenn gleich­zeitig die Voll­kasko deut­lich billiger wird“, erläu­tert Ulrich Loske, Fach­an­walt für Verkehrs­recht in Duis­burg.

Regu­läre Kündi­gung: Die Kündi­gungs­frist beträgt einen Monat vor Haupt­fäl­lig­keit des Betrags. Wenn das Versi­che­rungs­jahr dem Kalen­der­jahr entspricht, bleibt der 30. November als Stichtag. Aller­dings gilt das nicht mehr für alle Verträge.

Weitere Tipps zur Auto­ver­si­che­rung auf: ace.de/tipps-zu-versicherungen


Blockier­ge­bühren über Nacht

Sie sind das Ärgernis der E‑Autofahrenden: die Blockier­ge­bühren beim Laden. Beson­ders nachts treffen sie auf Unver­ständnis — auch auf Bundes­ebene.

Foto: imago images/Sven Simon

Das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­rium hat vor Kurzem den Master­plan Lade­infra­struktur 2030 vorge­stellt. Ein für Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher wich­tiger Punkt darin: Die Bundes­re­gie­rung bewertet die von Strom­an­bie­tern erho­benen Blockier­ge­bühren bei längerem Laden an öffent­lich zugäng­li­chen Normal­la­de­punkten – insbe­son­dere über Nacht – als kritisch und unver­hält­nis­mäßig.

Vor allem zwischen 22 und 8 Uhr oder während eines laufenden Lade­vor­gangs sollten demnach keine Blockier­ge­bühren anfallen. Die Bundes­re­gie­rung setzt sich deshalb bei der EU-Kommis­sion, die für die Einhal­tung der EU-Vorgaben bei der Umset­zung der Lade­infra­struktur zuständig ist, für eine entspre­chende Rege­lung ein. Normal­la­de­punkte sind Lade­säulen mit einer maxi­malen Lade­leis­tung von 22 kW.


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