Experten-TippUnge­wollt drauf­ge­zahlt

Wer beim Laden seines E‑Fahrzeugs nicht auf Beschil­de­rung und Regeln achtet, zahlt schnell drauf. Beson­ders inner­orts kann es an Lade­säulen eng werden. Wie teuer das Falsch­parken an der Lade­säule wird, regelt die Bußgeld­ka­ta­log­ver­ord­nung.

Zeichen am Lade­platz beachten, sonst wird’s teuer

Schilder an einem Lade­platz unbe­achtet lassen und sich nicht um Vorschriften zu kümmern, das ist ein häufiger Fehler: Wer ohne E‑Kennzeichen auf einem E‑Parkplatz steht – selbst mit E‑Auto oder Plug-in-Hybrid – riskiert 55 Euro Bußgeld. D.h., wenn das Kenn­zei­chen nicht auf „E“ endet oder es sich nicht um ein auslän­di­sches Kenn­zei­chen speziell für Elek­tro­autos handelt, darf auf Park­plätzen, die nur für Elek­tro­fahr­zeuge frei­ge­geben sind, nicht geparkt werden.

Felix Müller-Baum­garten ist Rechts­an­walt und leitet das Fach­ge­biet Verkehrs­recht beim ACE.

Auch vorhan­dene Zusatz­schilder sind entschei­dend: Oft darf an öffent­li­chen Lade­plätzen nur während des Lade­vor­gangs geparkt werden, meist auch zeit­lich begrenzt. Wer zu lange steht oder keine analoge oder digi­tale Park­scheibe nutzt, muss mit mindes­tens 20 Euro Bußgeld rechnen. Auch die Park­scheibe sichtbar zu plat­zieren – kann schon mal schnell vergessen werden. Und das wird dann wie nicht vorhanden gewertet. Wird ein Verwarn­geld-Angebot igno­riert, kommen noch 25 Euro für die Verfah­rens­kosten und 3,50 Euro für die Zustell­ge­bühr dazu. Das macht dann in Summe mindes­tens 48,50 Euro. Ein teurer Spaß für ein biss­chen Laden.

„Wer an Lade­säulen trotz Anord­nung keine Park­scheibe nutzt, muss mindes­tens mit einer 20-Euro-Verwar­nung rechnen.“

Felix Müller-Baum­garten

Auskunft geben vor allem die Zusatz­schilder „während des Lade­vor­gangs“ und die Zeit­an­gabe, etwa „bis 4h“. In diesem Fall darf während des Ladens bis zu vier Stunden geparkt werden. Wird das Fahr­zeug nicht geladen oder ist voll­ge­laden, dann darf der Park­platz nicht genutzt werden. Häufig ist noch das Symbol „Park­scheibe“ vorhanden, um den Behörden das Kontrol­lieren der Park­dauer zu verein­fa­chen. Der Regel­satz für den Verstoß richtet sich nach der Dauer der über­zo­genen Zeit. Die Bußgelder sind gestaf­felt: Bei bis zu 30 Minuten beträgt die Strafe 20 Euro, bei bis zu einer Stunde 25 Euro, bei bis zu 2 Stunden werden 30 Euro fällig, bei bis zu 3 Stunden 35 Euro und über 3 Stunden werden 40 Euro veran­schlagt. Im schlimmsten Fall drohen Kosten von bis zu 300 Euro, etwa wenn das Auto abge­schleppt wird. Nicht vergessen: Lade­ge­bühren und Park­ge­bühren sind nicht das Gleiche. Wenn Park­ge­bühren von der Kommune erhoben werden und keine ausdrück­liche Ausnahme für „E‑Kfz während des Lade­vor­gangs“ besteht, sind Park­ge­bühren zusätz­lich zu den Lade­kosten zu entrichten.

Die Sache mit den Blockier­ge­bühren

Wer länger an der Lade­säule steht als durch Lade­säu­len­be­treiber oder Lade­kar­ten­an­bieter erlaubt, muss mit zusätz­li­chen Kosten rechnen. Meist nach vier Stunden. Hier werden oft zehn bis 20 Cent pro Minute abge­rechnet, die das Auto länger ange­steckt an der Lade­säule steht. Auch hier gilt: vorher die AGBs der Lade­karte oder des Lade­säu­len­be­trei­bers checken. Gängige Höchst­sätze sind 12 Euro pro Lade­vor­gang, aber es gibt auch Anbieter, die deut­lich höhere Gebühren pro Minute verlangen und das teil­weise ohne Höchst­satz.

Und was ist beim Laden auf privaten Flächen?

Manche Super­märkte bieten eigene Lade­säulen auf ihren Park­plätzen. Aber auch hier gelten Regeln: Super­markt­park­plätze sind in der Regel in Privat­be­sitz, auch wenn sie für jeden offen­stehen. Daher gelten die Verkehrs­re­geln nicht direkt, da diese nur für den öffent­li­chen Verkehrs­raum vorge­sehen sind. Auch die Behörden können hier keinen Straf­zettel verteilen.

Auf Super­markt­park­plätzen gelten die Regeln des Betrei­bers. Wird eine Park­scheibe verlangt, ist meist die analoge gemeint. Elek­tro­ni­sche Vari­anten sind zwar oft geduldet, können aber gegen die AGB verstoßen. Hier sollte man sich im Vorfeld erkun­digen, um keine Vertrags­strafe zu riskieren. Denn auch wenn im öffent­li­chen Raum digi­tale Park­zeit­über­wa­chungs­ge­räte und analoge Park­scheiben gleich­ge­stellt sind, gilt das nicht zwin­gend auch auf privaten Park­plätzen. Hier gilt das, was der Betreiber zur Meidung einer Vertrags­strafe vorgibt. Es sind Fälle bekannt, in denen eine Vertrags­strafe erhoben wurde, obwohl mit einer digi­talen „Park­scheibe“ der Abstell­zeit­raum des Fahr­zeugs ange­zeigt wurde.


Die wich­tigsten Schilder rund ums Laden

Die Beschil­de­rung gilt nur für Elek­tro­fahr­zeuge, die ein „E“ auf dem Kenn­zei­chen tragen und für auslän­di­sche Fahr­zeuge, die anhand des Kenn­zei­chens eben­falls als Elek­tro­fahr­zeuge zu erkennen sind. Das Zeichen kann auch direkt auf den blauen Park­schil­dern mit dem „P“ aufge­druckt sein.

Dieses Zeichen wird gleich mehr­fach im entspre­chenden Anhang zur StVO aufge­führt und erlaubt den Fahr­zeugen mit E‑Kennzeichen etwas, das anderen Verkehrs­teil­neh­mern verboten ist, z.B. das Befahren einer Sonder­spur, das Parken an bestimmten Flächen, etc.

Dieses Zeichen kenn­zeichnet Lade­punkte für E‑Fahrzeuge. Wenn es nicht mit dem oben darge­stellten Zeichen für Elek­tro­fahr­zeuge gekop­pelt ist, dürfen hier auch Fahr­zeuge geladen werden, die nicht über ein E‑Kennzeichen verfügen. Es setzt keine Beschrän­kungen in Kraft, sondern ist rein dekla­ra­to­risch und weist ledig­lich darauf hin, wo Lade­punkte zu finden sind.

Mit diesem Zusatz­schild werden oft frei­ge­ge­bene Park­flä­chen beschränkt. Bei diesem Zusatz­schild ist das Parken nur dann erlaubt, wenn das geparkte Fahr­zeug auch geladen wird. Wird es nicht geladen, oder wurde der Lade­vor­gang beendet, darf das Fahr­zeug nicht mehr abge­stellt werde. Oft ist dieses Schild noch mit dem Zusatz „für maximal 4h“ oder einer anderen Zeit versehen. Dieses ist wiederum mit dem Zeichen der Park­scheibe gekop­pelt. In diesem Fall sollte man unter keinen Umständen vergessen die Park­scheibe gut sichtbar im Fahr­zeug auszu­legen, um Post vom Ordnungsamt zu vermeiden.


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