Ab dem 12. September 2026 zugelassene Fahrzeuge mit Verbindung zum Internet müssen so konstruiert sein, dass Fahrzeugbesitzende einen Zugang zu den im Fahrzeug generierten Daten haben. So sollen Verbraucher und Verbraucherinnen mehr Kontrolle über die Daten in ihrem Fahrzeug erlangen. Ein aktueller Überblick zeigt auf, wie lückenhaft das Thema Datenschutz im Auto noch ist.
Worum geht es?
Die meisten neueren Autos sind mit dem Internet verbunden. Diese vernetzten Fahrzeuge erfassen eine Reihe verschiedener Daten.
Welche Daten werden genau erfasst?

1. Daten zu Nutzung und Fahrstil
Dazu gehören Diagnose-Daten zu Verschleißteilen, zum Beispiel für den rechtzeitigen Austausch von Bremsen. Zudem werden Daten zum Fahrverhalten erfasst: So deutet zum Beispiel ein relativ häufig aktivierter Gurtstraffer auf einen eher aggressiven Fahrstil hin.
2. Fahrzeugsicherheit
Das seit 2018 in Neuwagen vorgeschriebene eCall-System übermittelt bei einem Unfall unter anderem Standort, Uhrzeit sowie weitere Fahrzeuginfos.
3. Navigations- und GPS-Daten
Hier geht es um den Standort und die Art der gefahrenen Strecken, also z. B. Stadt- oder Landverkehr. Daraus lassen sich Bewegungsprofile erstellen.
4. Multimedia- und Infotainment-Daten
Betrifft alle Daten von mit Bluetooth gekoppelten Geräten wie Smartphones. Dazu gehören unter anderem Anrufe, Kontakte oder Musik-Streaming.
5. Daten und Sensorik für autonomes Fahren
Sensoren erfassen die Umgebung und andere Verkehrsteilnehmende. Das ermöglicht zum Beispiel die Adaptive Abstandsregelung.
Wozu nutzen die Hersteller die Daten?
Zum einen können die Hersteller den Kundenservice und das Fahrerlebnis verbessern. Zum anderen lassen sich aber auch für Marketingzwecke detaillierte Nutzerprofile mit Angaben über Fahrzeughalter, Fahrstil, Bewegungsprofil, Nutzungsdauer und ‑intensität bilden. Zwei Beispiele: Die Gegend, in der das Fahrzeug am meisten unterwegs ist, lässt Rückschlüsse auf das Einkommen des Besitzers zu. Ein regelmäßig vor einer Kita haltender Kombi mit aktivierten Sitzsensoren auf der Rücksitzbank erlaubt Rückschlüsse auf die Anzahl der Kinder im Haushalt.
Zudem können Hersteller oder Drittanbieter wie Versicherungen oder Vermietungen Daten zur Prüfung eines möglichen Fehlverhaltens heranziehen, um Ansprüche bei Schäden oder Defekten geltend zu machen oder zurückzuweisen.
Welche Regelungen gibt es zum Datenschutz in Autos?
Laut seit dem 12. September 2025 geltenden EU Data Act haben Fahrzeugnutzende das Recht auf kostenfreien Zugang zu den in ihrem Fahrzeug erzeugten Daten. Dazu gehören unter anderem ihr Nutzerprofil sowie Diagnose- und Wartungsinformationen.
In Deutschland wurde Ende Mai 2026 mit dem Gesetz zur Durchführung der Datenverordnung (DADG) ein nationaler Rechtsrahmen zur Umsetzung und Durchführung des EU Data Acts geschaffen. Verstöße können nun auch von der zuständigen Behörde, der Bundesnetzagentur, verfolgt und mit Bußgeldern geahndet werden.
Das fordert der ACE
- Mehr Transparenz und mehr Nutzerfreundlichkeit bei der Abfrage
- Entscheidungshoheit und Wahlfreiheit, z. B. über Dashboards zur einfachen Kontrolle der Datennutzung
- Fairer Zugang für Drittanbieter, z. B. für freie Werkstätten
- Klarheit bei gesetzlichen Regelungen bzw. Sanktionen
- Verwaltung der Daten auf Servern neutraler Anbieter
- Cybersecurity der Daten schon in der Konstruktion sicherstellen
Was genau ändert sich ab dem 12. September 2026?
Für ab dem 12. September 2026 zugelassene Fahrzeuge gilt das sogenannte „Access by Design“. Das bedeutet, dass schon in der Konstruktion, also beim Bau des Autos, die technische Möglichkeit für Verbraucher angelegt sein muss, die Daten abzurufen – und zwar auf einfache, sichere, unentgeltliche Weise sowie in einem gängigen, maschinenlesbaren Format.
So definiert bleibt aber unklar, was genau „Access by Design“ bedeutet. Die Hersteller sind damit nicht gezwungen, die Datenkontrolle bzw. den Zugang direkt im Auto verfügbar zu machen. Dies kann auch wie bisher über eine App oder eine Website erfolgen.
Warum genau ist die Datenerfassung problematisch?
Die Datenerfassung der einzelnen Hersteller ist nicht transparent. So ist vor allem unklar, welche beziehungsweise wie viele Daten die einzelnen Hersteller konkret erfassen.
Zwar bieten viele Hersteller passwortgeschützte Portale an, um die von ihnen erfassten Daten abzurufen. Allerdings sind die Formate, in denen die Daten ausgegeben werden, oftmals nicht vollständig und nicht übersichtlich aufbereitet. Hinzu kommt das Thema der Cybersecurity: Wie jedes andere vernetzte Gerät können auch Autos „gehackt“ werden. Die so geklauten Daten können dann für geschäftliche oder gar kriminelle Zwecke missbraucht werden.
Warum ist der Zugriff auf die Daten für freie Werkstätten so wichtig?
Zur Fehlerdiagnose bei einer Reparatur brauchen die freien Werkstätten einen uneingeschränkten Zugriff auf das Onboard-Diagnosesystem (OBD) der Hersteller. Der EU Data Act schafft dazu eine weitere rechtliche Grundlage, diesen Wunsch nach einem möglichst umfangreichen Zugriff auch tatsächlich umzusetzen.
Gleichwohl schränken immer mehr Hersteller den Zugang zum OBD ein. So können z. B. mögliche Fehler nur gelesen, aber nicht gelöscht werden. Mehr Zugriff gibt es für die freien Werkstätten oft nur mit kostenpflichtigen, digitalen Zertifikaten, was wiederum die Reparatur-Kosten für Verbraucher erhöht.
