AutoVernetzte Autos – was passiert mit Ihren Daten?

Ab dem 12. September 2026 zuge­las­sene Fahr­zeuge mit Verbin­dung zum Internet müssen so konstru­iert sein, dass Fahr­zeug­be­sit­zende einen Zugang zu den im Fahr­zeug gene­rierten Daten haben. So sollen Verbrau­cher und Verbrau­che­rinnen mehr Kontrolle über die Daten in ihrem Fahr­zeug erlangen. Ein aktu­eller Über­blick zeigt auf, wie lücken­haft das Thema Daten­schutz im Auto noch ist.

Worum geht es?

Die meisten neueren Autos sind mit dem Internet verbunden. Diese vernetzten Fahr­zeuge erfassen eine Reihe verschie­dener Daten.

Welche Daten werden genau erfasst?

Dazu gehören Diagnose-Daten zu Verschleiß­teilen, zum Beispiel für den recht­zei­tigen Austausch von Bremsen. Zudem werden Daten zum Fahr­ver­halten erfasst: So deutet zum Beispiel ein relativ häufig akti­vierter Gurt­straffer auf einen eher aggres­siven Fahr­stil hin.

Das seit 2018 in Neuwagen vorge­schrie­bene eCall-System über­mit­telt bei einem Unfall unter anderem Standort, Uhrzeit sowie weitere Fahr­zeug­infos.

Hier geht es um den Standort und die Art der gefah­renen Stre­cken, also z. B. Stadt- oder Land­ver­kehr. Daraus lassen sich Bewe­gungs­pro­file erstellen.

Betrifft alle Daten von mit Blue­tooth gekop­pelten Geräten wie Smart­phones. Dazu gehören unter anderem Anrufe, Kontakte oder Musik-Strea­ming.

Sensoren erfassen die Umge­bung und andere Verkehrs­teil­neh­mende. Das ermög­licht zum Beispiel die Adap­tive Abstands­re­ge­lung.

Wozu nutzen die Hersteller die Daten?

Zum einen können die Hersteller den Kunden­ser­vice und das Fahr­erlebnis verbes­sern. Zum anderen lassen sich aber auch für Marke­ting­zwecke detail­lierte Nutzer­pro­file mit Angaben über Fahr­zeug­halter, Fahr­stil, Bewe­gungs­profil, Nutzungs­dauer und ‑inten­sität bilden. Zwei Beispiele: Die Gegend, in der das Fahr­zeug am meisten unter­wegs ist, lässt Rück­schlüsse auf das Einkommen des Besit­zers zu. Ein regel­mäßig vor einer Kita haltender Kombi mit akti­vierten Sitz­sen­soren auf der Rück­sitz­bank erlaubt Rück­schlüsse auf die Anzahl der Kinder im Haus­halt.

Zudem können Hersteller oder Dritt­an­bieter wie Versi­che­rungen oder Vermie­tungen Daten zur Prüfung eines mögli­chen Fehl­ver­hal­tens heran­ziehen, um Ansprüche bei Schäden oder Defekten geltend zu machen oder zurück­zu­weisen.

Welche Rege­lungen gibt es zum Daten­schutz in Autos?

Laut seit dem 12. September 2025 geltenden EU Data Act haben Fahr­zeug­nut­zende das Recht auf kosten­freien Zugang zu den in ihrem Fahr­zeug erzeugten Daten. Dazu gehören unter anderem ihr Nutzer­profil sowie Diagnose- und Wartungs­in­for­ma­tionen.

In Deutsch­land wurde Ende Mai 2026 mit dem Gesetz zur Durch­füh­rung der Daten­ver­ord­nung (DADG) ein natio­naler Rechts­rahmen zur Umset­zung und Durch­füh­rung des EU Data Acts geschaffen. Verstöße können nun auch von der zustän­digen Behörde, der Bundes­netz­agentur, verfolgt und mit Bußgel­dern geahndet werden.

  • Mehr Trans­pa­renz und mehr Nutzer­freund­lich­keit bei der Abfrage
  • Entschei­dungs­ho­heit und Wahl­frei­heit, z. B. über Dash­boards zur einfa­chen Kontrolle der Daten­nut­zung
  • Fairer Zugang für Dritt­an­bieter, z. B. für freie Werk­stätten
  • Klar­heit bei gesetz­li­chen Rege­lungen bzw. Sank­tionen
  • Verwal­tung der Daten auf Servern neutraler Anbieter
  • Cyber­se­cu­rity der Daten schon in der Konstruk­tion sicher­stellen

Was genau ändert sich ab dem 12. September 2026?

Für ab dem 12. September 2026 zuge­las­sene Fahr­zeuge gilt das soge­nannte „Access by Design“. Das bedeutet, dass schon in der Konstruk­tion, also beim Bau des Autos, die tech­ni­sche Möglich­keit für Verbrau­cher ange­legt sein muss, die Daten abzu­rufen – und zwar auf einfache, sichere, unent­gelt­liche Weise sowie in einem gängigen, maschi­nen­les­baren Format.

So defi­niert bleibt aber unklar, was genau „Access by Design“ bedeutet. Die Hersteller sind damit nicht gezwungen, die Daten­kon­trolle bzw. den Zugang direkt im Auto verfügbar zu machen. Dies kann auch wie bisher über eine App oder eine Website erfolgen.

Warum genau ist die Daten­er­fas­sung proble­ma­tisch?

Die Daten­er­fas­sung der einzelnen Hersteller ist nicht trans­pa­rent. So ist vor allem unklar, welche bezie­hungs­weise wie viele Daten die einzelnen Hersteller konkret erfassen.

Zwar bieten viele Hersteller pass­wort­ge­schützte Portale an, um die von ihnen erfassten Daten abzu­rufen. Aller­dings sind die Formate, in denen die Daten ausge­geben werden, oftmals nicht voll­ständig und nicht über­sicht­lich aufbe­reitet. Hinzu kommt das Thema der Cyber­se­cu­rity: Wie jedes andere vernetzte Gerät können auch Autos „gehackt“ werden. Die so geklauten Daten können dann für geschäft­liche oder gar krimi­nelle Zwecke miss­braucht werden.

Warum ist der Zugriff auf die Daten für freie Werk­stätten so wichtig?

Zur Fehler­dia­gnose bei einer Repa­ratur brau­chen die freien Werk­stätten einen unein­ge­schränkten Zugriff auf das Onboard-Diagno­se­system (OBD) der Hersteller. Der EU Data Act schafft dazu eine weitere recht­liche Grund­lage, diesen Wunsch nach einem möglichst umfang­rei­chen Zugriff auch tatsäch­lich umzu­setzen.

Gleich­wohl schränken immer mehr Hersteller den Zugang zum OBD ein. So können z. B. mögliche Fehler nur gelesen, aber nicht gelöscht werden. Mehr Zugriff gibt es für die freien Werk­stätten oft nur mit kosten­pflich­tigen, digi­talen Zerti­fi­katen, was wiederum die Repa­ratur-Kosten für Verbrau­cher erhöht.


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